Dienstag, 18. November 2014

Arbeit lauf weg, oder ich krieg´ dich

Die Justiz ist darauf bedacht alle Mitarbeiter einer gleich großen Arbeitsbelastung auszusetzen. Daher wird die Arbeitsbelastung jedes Mitarbeiters aus dem Vorjahr zur Neuverteilung der Arbeitsbelastung des kommenden Jahres herangezogen. Das Maß der Arbeitsbelastung kann man auf sehr unterschiedliche Art und Weise messen. Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig scheint das Maß die Anzahl der Ermittlungsverfahren zu sein, die jeder Staatsanwalt pro Jahr bearbeitet.
Doch auch bei der objektivsten Behörde der Welt menschelt es. Und warum sollte man dann eine dicke Akte nicht so lange als 27 einzelne Verfahren führen, bis es nicht mehr geht? Das bringt bearbeitete Verfahren für das laufende und Arbeitserleichterung im nächsten Jahr. 

Für den beauftragten Pflichtverteidiger, so denkt dieser, ist dies alles auch ok, bekommt er doch seine Arbeit endlich einmal angemessen honoriert. Doch da hat er die Rechnung ohne den Igel in den Taschen der Justiz gemacht. Der mag den Pflichtverteidiger nämlich nur mit Brosamen abspeisen.

Was das Landgericht Braunschweig von dem Themas "Schönen von Statistiken" hält und ob der arme Plichti sich morgen noch eine Scheibe Wurst auf dem trockenen Brot leisten kann lesen sie hier oder hier: StraFo 2010, 513.

(c) RA Kai Hertweck

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