Donnerstag, 2. Juli 2015

Braunschweig, § 177 StGB, Klappe: Die Dritte 

Aller guten Dinge sind Drei !

 
Bereits letzte Woche habe ich von dem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig berichtet.

Heute fand der dritte Verhandlungstag statt.

Nachdem der Sachverständige am zweiten Tag sein Gutachten erstattet und dabei feststellen musste, dass nichtaufklärbare Inkonstanzen vorliegen und die Nebenklägerin an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet, habe ich Beweisantrage auf Vernehmung eines Sachverständigen zum Beweis der negativen Auswirkungen dieser Borderline-Erkrankung auf das Aussageverhalten der einzigen Belastungszeugin gestellt.

Nach meinem Antrag fragte die Kammer erkennbar alle nachfolgenden Zeugen auch hisichtlich dieser Aussagebeeinflussung. Wurde aber noch nicht entschieden.

Heute stellenen Staatsanwaltschaft und Nebenklage nach Einvernahme des letzten Zeugen gleichlautende Anträge mit der Zielrichtung, die psychische Erkrankung habe keinen Einfluss auf das Aussageverhalten der Nebenklägerin. Begründet wurden die Anträge wie bereits mein Antrag gleichlautend mit der auch von der obergerichtluchen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass ein Psychologe grundsätzlich ein aussagepsychologisches Gutachten über die Glaubhaftigkeit von Zeugen erstatten kann; wenn aber die zu begutachtende Person an einer psychischen Erkrankung leidet ist festzustellen, ob sich die Erkrankung auf die Aussage ausgewirkt hat.

Diese Anträge kamen wohl ein wenig zu spät, hat die Kammer doch alle übrigen Zeugen bereit entsprechend in mienem Sinne befragt und sich eine gefestigte Meinung von der Aussagequalität der Nebenklägerin gemacht. 

Das Landgericht hat alle Beweisanträge mit der vom Gutachter gelieferten Begründung abgelehnt, er habe die nötige Sachkenntnis und könne wie ein Psychiater die Auswirkungen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auf die Aussage der Nebenklägerin beurteilen.

Die Schlussvorträge wurden gehalten und der Angeklagte freigesprochen.


Das Verfahren wird aber wohl weitergehen, denn die Nebenklage hat die Einlegung der Revision angekündigt.

Ich bleibe dran und berichte ...

Und die Moral von der Geschichte:
Ein Beweisantrag zu rechten Zeit muss nicht unbedingt immer positiv vom Gericht beschieden werden um die gewünschte positive Wirkung zu entfalten!




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