Donnerstag, 8. Oktober 2015

08.10.2015
Sicherer Cannabis-Nachweis mit Haaranalyse unmöglich!


Die deutsche Strafrechtspflege hat ein neues Problem.

Durch eine Urin- oder eine Haaranalyse weisen Betroffene ihre Abstinenz von Betäubungsmitteln zum Beispiel gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nach. Für den Abstinenznachweis von Cannabis bzw. dessen Wirkstoff THC scheidet die Haaranalyse nun wohl aus. Was bleibt ist der Nachweis über einen Urintest.


Wie in einer Studie des rechtsmedizinischen Instituts der Albert Ludwigs Universität Freiburg i.Br. in einem (zugelassenen) Selbstversuch der Wissenschaftler nachgewiesen wurde, kann der Konsum von Cannabis durch eine Haaranalyse nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden.

Trotz Konsum geringer THC-Dosen konnte bei den Probanden durch eine Haaranalyse teilweise kein Konsum nachgewiesen werden. Umgekehrt führte die Haaranalyse zu einem positiven THC-Befund, obwohl andere Probanden kein Cannabis konsumiert, sondern ihre Haare lediglich dem Rauch von Konsumenten ausgesetzt waren.

Einzelheiten können hier in einem Artikel der Badischen Zeitung vom 08.10.2015.

RA Kai Hertweck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt in allen strafrechtlichen Deliktsbereichen und vertritt auch Opfer von Straftaten in der Nebenklage und in Adhäsionsverfahren. Zu erreichen ist RA Hertweck in Notfällen von Hausdurchsuchung, Verhaftung o.ä. über den Strafverteidiger-Notruf 0160 / 4365564

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen