Sicherer Cannabis-Nachweis mit Haaranalyse unmöglich!
Die deutsche Strafrechtspflege hat ein neues Problem.
Durch eine Urin- oder eine Haaranalyse weisen Betroffene
ihre Abstinenz von Betäubungsmitteln zum Beispiel gegenüber der
Fahrerlaubnisbehörde nach. Für den Abstinenznachweis von Cannabis bzw.
dessen Wirkstoff THC scheidet die Haaranalyse nun wohl aus. Was bleibt ist der Nachweis über einen Urintest.
Wie in einer Studie des rechtsmedizinischen Instituts der
Albert Ludwigs Universität Freiburg i.Br. in einem (zugelassenen) Selbstversuch
der Wissenschaftler nachgewiesen wurde, kann der Konsum von Cannabis durch
eine Haaranalyse nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden.
Trotz Konsum geringer THC-Dosen konnte bei den Probanden durch
eine Haaranalyse teilweise kein Konsum nachgewiesen werden. Umgekehrt führte
die Haaranalyse zu einem positiven THC-Befund, obwohl andere Probanden kein
Cannabis konsumiert, sondern ihre Haare lediglich dem Rauch von Konsumenten ausgesetzt waren.
Einzelheiten können hier in einem Artikel der Badischen
Zeitung vom 08.10.2015.
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