Dienstag, 13. Oktober 2015

13.10.2015
Alles auf Anfang

Oder: Die nachfolgenden Verhandlungen verschieben sich um unbestimmte Zeit!

In einer Strafsache vor dem Amtsgericht Braunschweig - Jugendschöffengericht - waren drei Angeklagte nebst ihren Verteidigern geladen. Mein Mandant ist Heranwachsender, die anderen beiden Angeklagen sind unter 18 Jahren und damit Jugendliche. 

Wer pünktlich zum Termin erschienen war waren natürlich wir Verteidiger. Auch die beiden Jugendlichen waren fast pünktlich erschienen. Wer nicht da war, das war mein Mandant.
Bei der ersten Ansprache des Gerichts nach dem Verbleib meines Mandanten konnte ich nur mit den Schultern zucken. Im Zuschauerraum erhob sich ein Murmlen und Flachsen - Schülerausflug mit dem Politik- oder Gemeinschaftskundelehrer eben.

Mein Mandant erschien auch nach der üblichen Wartezeit nicht, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt und Haftbefehl erlassen wurde. Alles im grünen Bereich soweit.

Unmittelbar nach Verkündung von Abtrennungsbeschluss und Haftbefehl setzte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit der Verlesung der Anklagen fort, ohne dass das Gericht hiergegen einschritt.

Naja, dachte ich bei mir so, setzt du dich mal zur Öffentlichkeit und harrst der Dinge die da kommen.

Es kamen dann auch tatsächlich noch ein paar Dinge: Zunächst wurden die Angeklagten zur Sache befragt; und diese machten für das Verfahren meines Mandanten auch tatsächlich recht interessante Angaben. Auch zwei Zeugen wurden vernommen, bevor das Gericht nach dem zweiten Zeugen feststellte: "Eigentlich hätten wir die Öffentlichkeit nach der Abtrennung des Verfahrens gegen den einzigen angeklagten Heranwachsenden ausschließen müssen. Es sind ja nunmehr nur noch zwei Jugendliche angeklagt."

Richtig! 

Ich konnte durch den kleinen Fehler des Gerichts und die Angaben der Angeklagten und Zeugen mögliche weitere Ansatzpunkte für die Verteidigung gewinnen. Und die übrigen Verhandlungsteilnehmer? Die werden es wohl nun wie die Gruppe Tonbandgerät halten:

"Ich spul´alles zurück, spul´alles auf Anfang,
es ist alles wieder da, nur irgendwie anders,
irgendwie anders."
=> Link zum Song



(c) RA Kai Hertweck - Amtsgericht Braunschweig
 
RA Kai Hertweck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt in allen strafrechtlichen Deliktsbereichen und vertritt auch Opfer von Straftaten in der Nebenklage und in Adhäsionsverfahren. Zu erreichen ist RA Hertweck in Notfällen von Hausdurchsuchung, Verhaftung o.ä. über den Strafverteidiger-Notruf 0160 / 4365564

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