Mittwoch, 28. Oktober 2015

28.10.2015
Wie weit Wunsch und Wirklichkeit
auseinanderklaffen können!

Plädoyer für die Fachanwaltschaft - oder: Wie finde ich den richtigen Strafverteidiger?

Ich kenne einen Kollegen, der führt seine Kanzlei halbherzig und eher halbtags, gleichsam als Nebenerwerb. Er schläft gerne etwas länger, kommt entsprechend spät ins Büro, pflegt dann eine ausgedehnte Mittagspause abzuhalten und ist spätestens gegen 18 Uhr wieder auf dem Heimweg. Der Feierabend soll nicht zu kurz kommen!
Es kommt auch mal vor, dass seine Angestellten und Auszubildenden nicht wissen, ob der Kollege überhaupt im Büro erscheint; dann werden anrufende Mandanten vom Vormittag auf den Nachmittag und am Nachmittag dann auf den nächsten Tag vertrösten. "Vielleicht ist der Herr Rechtsanwalt ja morgen da. Bitte versuchen Sie es morgen früh gegen 11 Uhr nochmals!"

Auch eine Internetseite hat dieser Kollege. Ein Strafverteidiger-Notruf wird da angeboten. 24 Stunden am Tag. Ich frage mich nur, ob dieser Kollege mit seiner Arbeitseinstellung als Langschläfer bei einer Hausdurchsuchung in den frühen Morgenstunden oder einer Festnahme mitten in der Nacht schnellstmöglich bei einem Hilfesuchenden VielleichtMandanten aufschlägt?

Über einen Link gelangt man dann zu seinem Tätigkeitsportfolio, in dem er wie in einem Gemischtwarenladen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung nahezu jedes Rechtsgebiet eingestellt und als bevorzugt bearbeitet oder als Schwerpunkt angepreist.
Außerdem klärt der Kollege, so preist er sich an, jeden über die Kosten auf - eine Selbstverständlichkeit eigentlich. Im Strafrecht, so teilt er mit, schließe er immer eine Vergütungsvereinbarung ab, in der aber (nur?) die gesetzlichen Gebühren vereinbart werden; diese würden ja in der Regel für die Verteidigung ausreichen. Da frage ich mich dann aber schon, warum ein Vergütungsvertrag abgeschlossen wird, wenn ohnehin nur Kosten in gesetzlicher Höhe erhoben werden sollen.

Aber wie erkenne ich einen guten und seriösen Strafverteidiger? 

Wenn Kollegen mit strafrechtlichem Halbwissen glänzen, dieses per Internet in die Welt hinausposaunen und deren Arbeitsauffassung den Interessen und berechtigten Erwartungen inhaftierter oder mit einer Hausdurchsuchung, Festnahme o.ä.  konfrontierter Mandanten offensichtlich konträr gegenübersteht, fragt sich der geneigte Leser nun sicher: Aber wie finde ich einen erfahrenen und seriösen Strafverteidifger?

Am besten, Sie fragen bei Freunden und/oder Bekannten nach, ob diese Ihnen einen Strafverteidiger empfehlen können. Lassen Sie sich von deren Erfahrungen berichten und entscheiden Sie dann, trotz der situativen Hektik, mit der gebotenen Ruhe.

Wollen Sie nicht preisgeben, dass Sie einen Strafverteidiger suchen bzw. benötigen oder muss es wegen einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme schnell gehen, ist die Suche nach einem "Fachanwalt für Strafrecht" der beste und sicherste Schritt. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat seine besonderen theoretischen Kenntnisse des Strafrechts der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer durch die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs mit Klausurbearbeitung und Teilnahmen an Pflichtfortbildungen in einem bestimmten Umfang nachgewiesen. Außerdem musste er ein erhöhtes Maß an praktischer Erfahrung für die Zulassung als Fachanwalt in Form von Verhandlungstagen vor höheren Gerichten nachweisen. 

Anwalt ist gut - Fachanwalt ist besser! Oder vertrauen Sie die Reparatur Ihres Autos einem Optiker an?

Ich kann nur hoffen, dass sich o.g. Kollege bei einem strafrechtlichen Notfall tatsächlich auch zu nachtschlafender Zeit zügig zu dem von der Polizei Festgesetzten in Bewegung setzt - im Interesse des Mandanten.


RA Kai Hertweck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt in allen strafrechtlichen Deliktsbereichen und vertritt auch Opfer von Straftaten in der Nebenklage und in Adhäsionsverfahren. Zu erreichen ist RA Hertweck in Notfällen von Hausdurchsuchung, Verhaftung o.ä. über den Strafverteidiger-Notruf 0160 / 4365564



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