Donnerstag, 14. September 2017

Was von der Staatsanwaltschaft Hildesheim
so alles angeklagt wird
Oder: Leichtes Spiel in Hildesheim


Prozess um Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Es kam, wie es kommen musste. Freispruch!

Was war passiert?

Anfang des Jahres kam es zu einem Unfall, bei dem nur Sachschaden entstanden war. Der/die Fahrer/in hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Der Geschädugte bemerkte den Unfall um 8.15 Uhr, wollte dem Unfallfahrer/der Unfallfahrerin aber Gelegenheit geben, selber die Polizei zu verständigen. Erst um 12.30 Uhr informierte der Geschädigte dann doch selber die Polizei.

Das Fahrzeug gehört der Lebensgefährtin meines Mandanten. Als die Polizei zur Anschrift der Lebensgefährtin fährt, laufen ihr mein Mandant mit über 2 Promille und die nüchterne Lebensgefährtin in die Arme. Über vier Stunden nach dem Unfall.
Mein Mandant wird durchsucht und der angeblich einige Fahrzeugschlüssel gefunden. Bei Besichtigung des abgeschleppten Kfz stellt die Polizei fest, dass der Fahrersitz ganz nach hinten gestellt ist und schließt auf die Fahrereigenschaft meines Mandanten, nicht auf die Möglichkeit, dass seine kleinere Partnerin oder eine andere Person gefahren ist.

Aber warum hatte die Staatsanwaltschaft Hildesheim so etwas angeklagt? Keine Ahnung!!!

In der Verhandlung wurde der Geschädigte vernommen, der von der Höhe des Schadens, von dem Kanll im Garten um 8.15 Uhr und von der Alarmierung der Polizei erzählte.
Die geladene Lebensgefährtin machte als Verlobte nach § 52 StPO von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht und nach § 55 StPO von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht gebrauch.

Der geladene Polizist hate die Ladung nicht erhalten und befand sich darüber hinaus ohnehin im Urlaub.

Aber selbst wenn der Polizist der Unfallaufnahme ausgesagt hätte - so das Gericht - hätte dies zu einer Verurteilung nicht genügt.

Der nach hinten verschobene Fahrersitz und ein nach über 4 Stunden in einer Entfernung von 5 km von Unfallort mit Fahrzeugschlüssel aufgegriffener betrunkener Freund der Kfz-Halterin können die Täterschaft nicht begünden.

Das war von Anfang an meine Einschätzung, der das Gericht folgte und meinen Mandantin folgerichtig freisprach.

1 Kommentar:

  1. Pöh. Was für Weicheier bei der StA.

    Bei uns in Bayern wäre das Ganze noch in Tateinheit mit Trunkenheit angeklagt worden.

    Und die Lebensgefährtin hätte nun ein Verfahren wegen Falschaussage - mangels richterlicher Überzeugung vom Verlöbnis - an der Backe.

    ;-))

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