Sonntag, 16. August 2015

14.08.2015


Amtsgericht Rostock: Geschenke per Strafbefehl

 
In meinem vorherigen Post hatte ich von einem schönen, neuen Amtsgericht in Rostock berichtet. Zwar nur kurz, aber dafür Foto auf den Stadthafen und Hinweise auf leckere Fischfresstempel.

Hier nun die Geschichte hinter der Fischstory:

Mandantin soll mehrere Diebstähle und Betrügereien begangen und der Schaden ordentlich hoch sein. Gewerbsmäßigkeit wirft ihr die StA Rostock vor. Die Beweise sind erdrückend; Kontoauszüge, Zeugen, usw. Die Buben hat die StA auf der Hand und hätte zusammen mit den Assen sicherlich einen Grand angesagt.

Wenn die Angeklagte da gewesen wäre.

Diese ist kurz vor dem Hauptverhandlungstermin niedergekommen und das Gericht meinte auf meinen Verlegungsantrag nur: mal sehen ob sie kommt, wenn nicht gibts vielleicht einen Strafbefehl.

Wer kam war das Gericht, ein Referendar als Sitzungsvertreter, natürlich meine Wenigkeit als Pflichti, in freudiger Erwartung eines Strafbefehlsgeschenks, aber keine Angeklagte.

Was gabs: ein Geschenk von der StA Rostock: Strafbefehlsantrag mit ein Jahr mit Bewährung, den das Gericht abnickte. Danke!

In Braunschweig hätte so mancher Richter(-in) die Gute mit Baby ins Gericht gezerrt. Und das eine Jahr ist auch geschenkt.

Die Fahrt hat sich (für die Angeklagte) gelohnt; und der Fisch war lecker!



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