Diese Woche habe ich auch beim schönen Amtsgericht in Salzgitter verhandelt.
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| (c) RA Kai Hertweck - Amtsgericht Salzgitter |
Es
war schon recht interessant, wie sich ein Nebenkläger trotz vorheriger
anwaltlicher Aufklärung und Hinweis auf die möglicherweise eigene
Strafbarkeit, um Kopf und Kragen reden kann.
Was war geschehen?
Der
Nebenkläger wird von zwei Mitbürgern mit Migrationshintergrund bedrängt
und angegriffen. Es kommen ihm zwei Passanten zu Hilfe, was dem
Nebenkläger die Möglichkeit eröffnet, sich von den Angreifern einige
Meter zu entfernen. Als die Sitaution eigentlich schon geklärt schien,
rannten die Angreifer erneut dem Nebenkäger hinter her. Dieser erkannte
den bevorstehenden neuerlichen Angriff, zückte zu seiner Verteidigung ein Werkzeug, hielt dieses aber zunächst im Verborgenen.
Als
nun ein Angreifer den sich noch immer entfernenden Nebenkläger an der
Schulter packte und zu sich herrumriss holte dieser in der
(Um-)drehbewegung mit dem Werkzeug aus und verletzte den Angreifer an
der Wange.
Später wurde der Nebenkläger von beiden Angreifern zusammengeschlagen; deshalb gab es ja dieses Verfahren.
Verurteilt
wurden die beiden Angreifer natürlich wegn schwerer Körperverletzung
(gemeinschaftlich + eine das Leben gefährdende Behandlung).
Doch
auch dem Nebenkläger schrieben die Staatsanwaltschaft und die beiden
Verteidiger der Angeklaten ins Stammbuch, er möge sich auf ein neues
Verfahren (der Verteidiger: eventuell vor dem zuständigen Landgericht)
einrichten.
Die Verteidigung war, in Verbindung mit dem Vorgeschehen, möglicherweise doch keine richtige Verteidigung.
Man hätte die Verteidigungshandlung wie mit dem Rechtsanwalt besprochen auch geschickter und weniger impulsiv schildern sollen.

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