Donnerstag, 27. August 2015

Dem Mandanten hinterher rennen !

Die Dummheit einiger Mandanten und das Universum sollen unendlich sein; bei letzterem bin ich mir aber nicht so sicher.

Manchmal kann man als Strafverteidiger verzweifeln.
Muss ich in der Zeitung von einem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig lesen und denke so bei mir: das hört sich an wie das Verfahren, welches gegen einen meiner Mandanten geführt wird.
Ich rufe den Mandanten an und Frage, ob er vielleicht eine Ladung als Zeuge zum Landgericht erhalten habe.
Dieser meint nur: Ja! Er habe sich schon gewundert, warum in seine Strafsache nach Anklageerhebung so lange nichts passiert und er nun in einer anderen Sache als Zeuge vorgeladen sei.

Da bekam ich gleich mal gepflegte Schnappatmung und habe den Mandanten flux davon überzeugen können, dass er selber keine Ahnung von Mosaiken und entsprechenden Theorien hat und ich besser als Zeugenbeistand mit ihm für 5 Minuten einen Ausflug ins Landgericht mache.


RA Kai Hertweck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt in allen strafrechtlichen Deliktsbereichen und vertritt auch Opfer von Straftaten in der Nebenklage und in Adhäsionsverfahren. Zu erreichen ist RA Hertweck in Notfällen von Hausdurchsuchung, Verhaftung o.ä. über den Strafverteidiger-Notruf 0160 / 4365564

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