Die Polizei, dein Freund und Helfer?
Nicht in jedem Fall!
Es ist schon erstaunlich, wie so manch Polizeibeamter die Rechte von Beschuldigten mit Füßen tritt.
Gegen meine Mandantin besteht der
Anfangsverdacht eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall. Sie
beauftragt mich und überreicht eine Vorladung zur
Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei. Ich beantrage Akteneinsicht und teile der
Polizei mit, dass meine Mandantin keine Angaben zur Sache macht; es soll
zunächst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen werden. Der
normale Lauf der Dinge wäre dann der, dass die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger die
Akte zur Einsicht überlässt und in einem Besprechungstermin mit dem Mandanten überlegt wird, ob es sinnvoll ist, eine Einlassung
abzugeben. Aber in Helmstedt ticken die Uhren wohl
etwas anders.
Ich
bekomme einen Telefonanruf von meiner aufgeregten Mandantin. Diese
berichtet, der die Ermittlungen leitende Polizeibeamte habe sie
telefonisch kontaktiert und mitgeteilt, für so eine Lapalie brauche man
keinen Rechtsanwalt einschalten. Auf den Hinweis, sie habe mich aber
bereits beauftragt, meinte der "Freund und Helfer" nur, das Mandat könne
man ja auch wieder kündigen und fragte (wahrscheinlich ohne rot zu
werden), wann sie denn nun der Vorladung Folge leisten und eine Aussage
machen wolle. Hätte ich nicht an meinem Schreibtisch gesessen, mich hätte es umgehauen.
Statt
den Bürger nach § 136 Abs.1 StPO aufzuklären und damit dessen
verfassungsmäßige Rechte zu garantieren, wollte dieser Gesetzeshüter
die Rechte meiner Mandantin massiv verkürzen und so Tatsachen im
Ermittlungsverfahren schaffen, die kein Verteidiger mehr rückgängig
machen kann.
§ 136 Abs.1 StPO:Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.[...]
Reden ist Blech, Schweigen ist Gold !
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